Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die der Auftraggeber bei Abschluss des Auftrages als bindend anerkennt. Abweichende Vorschriften oder Vereinbarungen unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen werden nur wirksam, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1. Angebote
Angebote haben Gültigkeit nur in schriftlicher Form. Sie sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsannahme (Auftragsbestätigung, oder mit Durchführung der Lieferung zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages sowie die Zusicherung von Eigenschaften sind nur gültig, wenn wir schriftlich bestätigt haben. Bis zur schriftlichen Bestätigung gelten alle mündlichen oder telefonischen Erörterungen darüber, gleich welcher Art, nur als vorbereitend und unverbindlich.
2. Aufträge sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen allein maßgebend.
3. Lieferpflicht besteht nur, soweit der Käufer kreditwürdig ist. Nachträglich gegenteilige Feststellungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder in Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie Zahlungsziele zu widerrufen.
4. Liefertermine werden von uns nach bestem Vermögen bestimmt; sie sind auch bei schriftlicher Bestätigung unverbindlich. Wird die termingemäße Lieferung durch höhere Gewalt jeder Art, Schwierigkeit in der Rohstoffbeschaffung, technische Betriebsstörungen oder andere unvorhergesehene Hindernisse erschwert oder unmöglich gemacht, so werden wir für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist befreit. Wir sind zu einer späteren Nachlieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle von Lieferverzögerungen entsteht dem Käufer kein Anspruch auf Schadenersatz. Diese Bedingungen gelten ausdrücklich auch für Arbeitskämpfe, also im Falle von Streik und Aussperrung.
5. Preisstellung: Unsere Preise sind aufgrund der heutigen Geldwertverhältnisse, Materialpreise, Löhne, Fracht- und Zollansätze usw. berechnet. Sollten während der Vertragsdauer Änderungen zu unseren Ungunsten eintreten, bleibt eine neue Preisfestsetzung vorbehalten.
6. Bestellung: Änderungen einer Bestellung oder Annullierung derselben bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
7. Versand und Haftung: Sofern uns der Abnehmer nicht rechtzeitig besondere Vorschriften erteilt, erfolgt der Transport nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Haftung unsererseits für vorteilhafteste Verfrachtung usw. Beschädigungen oder Verluste während des Transportes muss der Abnehmer spätestens bei der Übernahme der Ware bahnamtlich resp. durch die zuständigen Instanzen feststellen lassen und anfällige Ersatzansprüche bei den betreffenden Transportunternehmen bzw. Versicherungsgesellschaften selbst geltend machen. Für die Berechnung gilt die vom Lieferwerk festgestellte Menge. Evtl. Beanstandungen müssen innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf kostenlose Ersatzlieferung unter frachtfreier Rücknahme der mangelhaften Ware. Hat der Käufer Ware, die mit einem verborgenen Mangel behaftet war, zur Abwendung eines größeren Schadens weiterverarbeitet, steht ihm nur ein Anspruch auf entsprechende Minderung des Kaufpreises zu. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen, Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen usw., sind ausgeschlossen. Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware bei der Bahn, bei der Post oder dem anliefernden Verfrachter vorzubringen.
8. Zahlung: 14 Tage netto, 8 Tage 2 % Skonto. Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne Ansetzen einer Nachfrist zur Einstellung der Lieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Änderungen in den geschäftlichen Verhältnissen des Abnehmers berechtigen uns, Sicherstellung zu verlangen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass uns daraus eine Entschädigungspflicht gegenüber dem Abnehmer erwächst.
9. Werkzeuge: Werkzeuge bleiben vorbehaltlich einer schriftlichen anderweitigen Regelung unser Eigentum, auch wenn dem Auftraggeber die Werkzeugkosten in Rechnung gestellt worden sind. Soweit Werkzeug kosten angegeben sind, beruhen diese Angaben auf einer Schätzung. Stellt sich heraus, dass dieser Betrag nicht ausreicht, so sind wir berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
10. Entgegenstehende Bestimmungen: Der Inhalt unserer Allgemeinen Bedingungen geht den Einkaufsbedingungen des Abnehmers oder anderweitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers oder Dritter in jedem Fall vor. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kuchen. Bei allen Geschäften gilt ausschließlich deutsches Recht.